AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Wir tätowieren erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten.
Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere politische Wunschmotive.
Geschäftszeiten
Tätowierungen und Vorbesprechungen finden in der Regel von Montag bis Freitag statt, wobei in Ausnahmefällen auch Termine je nach Vereinbarung möglich sind.
Vorbesprechungen und Anzahlung
Bei einer Vorbesprechung, die entweder persönlich im Studio oder per E-Mail erfolgen kann, werden das Motiv, die Körperstelle, Größe und Farbwünsche des Kunden besprochen und mit Hilfe eines Vorbesprechungs-Formulars dokumentiert.
Nachdem diese Details feststehen, wird der Preis für das Gesamtprojekt veranschlagt und am Besprechungsformular dokumentiert. Im Anschluss wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung von 50€ – 100€ (je nach Aufwand) zur Terminfixierung zu leisten. Auch die Höhe der Anzahlung wird am Besprechungsformular dokumentiert.
Bei persönlichen Vorbesprechungen wird das Formular zur Bestätigung vom Kunden unterzeichnet.
Bei Vorbesprechungen via E-Mail-Verkehr gilt der E-Mail Verlauf mit offensichtlichem Einverständnis des Kunden als Bestätigung für das Anerkennen des Preises für das jeweilige Tattoo-Projekt.
Preise
Unser Startpreis liegt bei 100€ (für beispielsweise einen kleinen Schriftzug oder einzelne Symbole).
Bei größeren Projekten bzw. mehreren Motiven wird ein Fixpreis mit dem Kunden/der Kundin vereinbart. Den ungefähren Preis können wir euch vorab auf Nachfrage gerne sagen, sobald das Motiv fix feststeht wird der Fixpreis ausgemacht.
Terminvereinbarung und Anzahlung
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt, Einigkeit über das Motiv herrscht und einen Stechtermin vereinbart.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50€-100€ (je nach Aufwand) zu leisten.
Bei Terminverlegung bis zwei Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben.
Im Falle einer Erkrankung wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird.
In allen anderen Fällen wird bei der Nichteinhaltung des Termins die Anzahlung als Aufwandsentschädigung (u.a. für die angefallene Zeichenarbeit) einbehalten.
Sollte es während des Auftrags zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Kunden und dem Tätowierer kommen (Anfeindungen, die vom Kunden ausgehen, Unzuverlässigkeit, wesentliche, unvereinbar divergierende künstlerische Vorstellungen u.Ä,), steht es uns offen, einen bereits ausgemachten Termin zu stornieren und die erbrachten Leistungen (Zeichnung und Beratung) in Rechnung zu stellen.
Vorbezahlte Projekte
Nach Vereinbarung kann das Tattooprojekt auch im Voraus bezahlt werden. Sollte der Kunde / die Kundin das Tattoo aus irgendwelchen Gründen nicht mehr wollen, so wird der Betrag in Form von Gutscheinen erstattet.
Zahlung
Nach Fertigstellung des Tattoos ist die (Rest-)Zahlung direkt und in voller Höhe zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden erlauben wir uns, ein Inkasso-Büro für die weitere Abwicklung zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten müssen vom Kunden getragen werden.
Zahlungsarten
Bar und Kartenzahlung
Gutscheine
Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden und gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages.
Alle Gutscheine sind erst nach eingegangener Zahlung (bar oder mittels Überweisung) gültig.
Hygiene
Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den geltenden Hygienevorschriften arbeiten.
Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Sollte sich der Kunde nicht an diese halten, übernehmen wir für daraus resultierende Folgeschäden keine Haftung.
Es ist selbstverständlich, dass vom Kunden am Tag des Stechtermins ein Mindestmaß an Körperhygiene erwartet wird.
Im Fall einer Entzündung muss umgehend ein Arzt aufgesucht werden und auch dem Studio bescheid gegeben werden.
Nachstechen
Falls nötig, beinhalten unsere Preise auch einen Termin für das Nachstechen der Tätowierung.
Nachstechtermine sind innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung wahrzunehmen.
Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns vor, das Nachstechen zu verweigern.
Nach Ablauf oben erwähnter Frist besteht für den Kunden weiterhin die Möglichkeit, einen Nachstechtermin zu vereinbaren, wobei dieser dann nach dem dafür benötigten Zeitaufwand zu bezahlen ist.
Einwilligungserklärung
Vor jedem Eingriff ist vom Kunden eine schriftliche Einwilligungserklärung auszufüllen und zu unterzeichnen, die u.a. folgende Informationen und Punkte beinhaltet:
- Allgemeine Kundendaten und Fragen zur Gesundheit des Kunden.
- Aufklärung über gesundheitliche Risiken und Gefahren in Bezug auf Tätowierungen.
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
- Dokumentation der verwendeten Stoffe und deren Chargennummern.
- Der Unterzeichner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er aus freiem Willen tätowiert werden möchte.
- Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der Haut verbleibt.
- Der Unterzeichner nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien…) auf die Tätowierung bzw. die verwendeten Materialien nicht abschätzbar sind.
- Der Unterzeichner stimmt nach ausführlicher Information und Aufklärung der Tätowierung ausdrücklich zu
- Dem Unterzeichner werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen übergeben, für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser haftet der Unterzeichner selbst.
- Der Unterzeichner hat die Möglichkeit, vor Ort ein Tattoo-Pflegeset um 10€ zu erwerben.
- Weiters wird keine Haftung für das Nichterreichen des vom Unterzeichner angestrebten Ergebnisses übernommen, weil dieses in hohem Maße von nicht vorher abzusehenden Faktoren abhängig ist. Individuelle Körperreaktionen, Heilungsverlauf und Pflege können vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beeinflusst oder vorausgesehen werden.
- Ebenfalls erklärt der Unterzeichner, nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen und alle Angaben zu etwaig relevanten Vorerkrankung wahrheitsgemäß vorgenommen zu haben.
- Der Unterzeichner erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden nicht tätowiert.
- Vor dem Ausfüllen der Einverständniserklärung wird ein gültiger Lichtbildausweis des Kunden / der Kundin in Form eines Führerscheins, Personalausweises oder Reisepasses verlangt. Dieser wird in Form einer Kopie der Einverständniserklärung beigelegt.
- Die Daten des Kunden werden unter Berücksichtigung von Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Die Einwilligungserklärungen werden für 10 Jahre bei uns verfügbar gehalten.
Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Einwilligungserklärungen bekommt jeder Kunde eine Kopie dieser.
Nach dem Stechen des Tattoos werden dem Kunden Pflegehinweise in Form eines Folders ausgehändigt.
Außerdem sind wir für den Kunden innerhalb der nächsten 24 Stunden nach dem Eingriff jederzeit telefonisch erreichbar.
Zusätzliche Leistung nach dem Tattoo-Termin
Wir bieten unseren Kunden an, innerhalb der nächsten drei Tage nach dem Stechen des Tattoos im Studio vorbei zu kommen, um den Heilungsprozess und die richtige Pflege des Tattoos überwachen zu können und gegebenenfalls beratend zur Seite zu stehen. Diese Leistung ist in den Kosten des Tattoos inkludiert. Gerne kann jederzeit an Foto geschickt werden und selbsverständlich sind wir innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.
Bildrechte
Die Tattoomotive werden von uns selbst entworfen und gezeichnet und können daher nur nach Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis weiterverwendet oder mitgenommen werden.
Nach Anfertigung des Tattoos wird von diesem ein Foto erstellt. Dieses kann auf unserer Internetseite, den gängigen Social Media-Seiten und zu Werbezwecken verwendet werden. Der Kunde verzichtet auf die Rechte an diesem Bild.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der
Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Betriebes Hall of Mirrors e.U.